BVfK-Wochenendticker 18. November 2017  

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

 *** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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330.000 Autos pro Jahr machen WKDA milliardenschwer

 

Aus Internet-Transparenz wurde zunehmend scheinbare Transparenz.

 

"hinter den Kulissen der Abräumer AG - werde ich hier für dumm verkauft?"

 

Funktioniert so etwas auch ohne fragwürdige Konzepte?

 

Die Antwort: Startschuss für die Betaphase der BVfK-Ankaufplattform!

 

HUK-Gebrauchtwagenhandel expandiert 

 

Hyundai beantragt Maulkorb gegen BVfK.

LG Düsseldorf verhandelt am 22. November

 

Prof. Dr. Artz: "...über das ... Garantierecht (soll) eine Geschäftspraxis unterbunden werden, die eigentlich gar nicht existieren kann..."

 

Freikarten und Veranstaltungshinweis

Retro Classics Cologne 24. - 26.11.2017 

 

BVfK-Digital:

 

BVfK-Ankaufsplattform orientiert sich bei Preisfindung  an Fahrzeuginseraten der BVfK-Mitglieder

 

Prüfen Sie Ihre Daten im BVfK-Mitgliederbereich

 

Neues aus der Rechtsabteilung:  „Wer kann was beweisen?“ OLG Schleswig zur Reichweite der (neuen) Beweislastumkehr des § 476 BGB

 

 Einladung zur BVfK-Mitgliederversammlung am 25.11.2017

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

im Einkauf liegt der Segen und der kann im Gebrauchtwagengeschäft ein einziges Unternehmen innerhalb von wenigen Jahren milliardenschwer werden lassen, wenn es in Folge optimaler Ausnutzung digitaler Techniken und radikaler Marketingmethoden inzwischen 330.000 Fahrzeuge pro Jahr umschlägt. 

Was waren das noch Zeiten, als man als Gebrauchtwagenhändler morgens eine Runde auf den GW-Plätzen der Vertragshändler und bei den Fuhrparkverantwortlichen großer Unternehmen drehte, die üblichen Beschaffungskontakte per Festnetz-Telefon und Faxgerät pflegte und dafür sorgen musste, dass man mittwochs und samstags morgens als einer der ersten die frischen Tageszeitungen mit dem überquellenden Gebrauchtwagenmarkt ergatterte!

Dann kam zur Jahrtausendwende das Kfz-Internet, machte den Markt transparenter und sorgte für einen grundlegenden Wandel bei Beschaffung und Absatz. Zunächst konnte der Freie Handel über Jahre profitieren, denn die Vertragshändler hatten GW immer noch nicht verstanden, insbesondere, dass man auch mit einem gebrauchten Fremdfabrikat Geld verdienen kann.

Dann vollzog sich ein weiterer Wandel, denn aus Internet-Transparenz wurde zunehmend scheinbare Transparenz. Gaukler und Schummler fingen an, die Szene zu erobern und die Verbraucher wurden mit digitalem Glanz und Gloria nun erst richtig über den Tisch gezogen. Der BVfK hat frühzeitig auf diese Missstände hingewiesen und Konsequenzen gefordert, was schließlich auch im Jahr 2008 zur Entwicklung des Kfz-Internetkodex führte. Dieser enthält zwar eine Reihe von Regeln für die Kfz-Händler jedoch schont er die Internetbörsen, wenn diese ihren Kontrollpflichten nicht nachkommen. 

Das Wettbewerbsrecht hilft bei der Bekämpfung unlauterer Geschäftsmethoden nur bedingt weiter, dafür liefert es jedoch Abmahnabzockern gute Voraussetzungen, Autohändlern wegen Banalitäten tief in die Tasche zu greifen (siehe dazu auch: Verbände gemeinsam gegen Abmahnungsmissbrauch).

Die Ursache liegt u.a. in der Tatsache, dass sich z.B. fehlende oder unvollständige Verbrauchs- und Emissionsangaben leichter beweisen lassen, als geschickt inszenierte Lockvogelangebote. Wenn wir übrigens über die Erfolge des BVfK bei der Bekämpfung der Abmahnabzocke nicht immer laut berichten, dann hat das strategische Gründe. Festzustellen ist jedoch an dieser Stelle: Die Abmahnungen der einschlägig bekannten Vereine gegen BVfK-Mitglieder sind in den letzten zwei Jahren sehr stark zurückgegangen.

Kommen wir zurück zur Fahrzeugbeschaffung und dem Unternehmen, welches der BVfK bereits von Beginn an deutlich kritisiert hat und über das die AUTOBILD in ihrer jüngsten Ausgabe (Nr. 45) unter der Überschrift "hinter den Kulissen der Abräumer AG - werde ich hier für dumm verkauft?" berichtet.

Es geht um WKDA und der Bericht offenbart nichts Neues: Der verkaufswilliger Astra-Besitzer wird mit exakt 1000 € über DEKRA angelockt um ihm anschließend ohne eine plausible Begründung knapp 1700 € weniger zahlen zu wollen. Der gestandene Gebrauchtwagenhändler reibt sich die Augen und fragt sich, warum bei WKDA etwas funktioniert, was ihm normalerweise nicht gelingt. Die Gründe dafür sind vielfältig und beschäftigen den BVfK seit langem, denn wir sehen unsere Aufgabe nicht nur im Kritisieren, sondern auch in der Förderung und Entwicklung alternative Lösungen.

Die zentrale Frage: Funktioniert so etwas auch ohne fragwürdige Konzepte? Kann man auch mit fairen Preisen operieren und realen Instandsetzungskosten kalkulieren? Geht Transparenz auch im eigentlichen Wortsinn? Und: kommt dann überhaupt noch ein einziger Kunde?

Die Gegenfrage: Müssen es unbedingt 330.000 Fahrzeuge pro Jahr sein? Oder kann es nicht gelingen, den Anteil der Verkaufswilligen an sich zu ziehen, die Fairness und echte Transparenz zu schätzen wissen? Wie viel Prozent zählen zur Gruppe der politisch und medial permanent gepflegten, aufgeklärten und mündigen Verbraucher, die sich nicht so leicht über den Tisch ziehen lassen, sondern lieber etwas genauer hinschauen?

Wenn es nur 1% wären und wir diese gewinnen könnten, dann würden die BVfK-Händler über die im Januar an den Start gehende BVfK-Ankaufsplattform theoretisch bereits 3300 Fahrzeuge pro Jahr ankaufen. 

Damit, verehrte BVfK-Mitglieder, gebe ich den Startschuss für die Betaphase dieses großen BVfK-Projekts, an der nun etwa acht Monate fleißig konzipiert und programmiert wurde. Unser Projektleiter Marcel Manthey wird Sie ab heute in regelmäßiger Folge mit den Details des Systems und seinen Funktionen vertraut machen. Es ist das Ergebnis der Umsetzung einer großartigen Vision in Verbindung mit dem engagierten Mitwirken vieler BVfK-Mitglieder und einem tollen IT-Team. Allen sei an dieser Stelle ausdrücklich gedankt!

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie der Behauptung zustimmen, dass es hier wieder einmal etwas ganz Besonderes bei der Bewältigung unserer großen Aufgabe gibt:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

 

Übrigens: Beim genauen Hinsehen stellt man fest, dass AUTOBILD  dem freien Handel diesmal ausgewogener begegnet und diesen anders, als früher, eher positiv wegkommen lässt.

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HUK-Gebrauchtwagenhandel expandiert

Im September 2016 eröffnete die HUK-Coburg in Düsseldorf ihren ersten Gebrauchtwagenhandel. Nach  rund 700 verkauften Einheiten sieht sich der Versicherer ermutigt, im Gebäude der Kölner Zulassungsstelle einen weiteren Standort zu eröffnen. Hier sollen zunächst Fahrzeuge angekauft werden. Laut HUK richtet sich das Angebot an Privatkunden, die innerhalb einer Stunde ein verbindliches Preisangebot für ihr Fahrzeug erhalten. Mit der www.huk-autowelt.de gibt es eine eigene Online-Plattform. Dort sind derzeit knapp 160 Fahrzeuge angeboten.

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Bild links: Oldtimergeschichten von Oldtimer-Urgestein Claus Mirbach: "Vorfahrt für Oldtimer" kann über den BVfK-Shop bezogen werden.

Veranstaltungshinweis und Freikarten: Präsentation der Oldtimer-Vertragsformulare auf der Retro Classics

Freitag, 24.11.2017 11:00 Uhr Retro Classics Cologne

BVfK und DEUVET präsentieren die gemeinsam entwickelten Spezial-Vertragsformulare für den rechtssicheren Oldtimer-An- und Verkauf. Gemeinsam mit Oldtimerexperten und spezialisierten Fachjuristen wurden individuelle Ausfertigungen für den Verbrauchkauf, den Unternehmerkauf und das Vermittlungsgeschäft entwickelt. Die Präsentation findet im Rahmen einer Podiumsdiskussion statt.

Teilnehmer: Dr. Götz Knoop, Spezialanwalt für Oldtimerrecht und DEUVET-Vizepräsident; Ansgar Klein, BVfK-Vorstand; Dipl. Ing Klaus Kukuk, Oldtimersachverständiger; Christian Plagemann, Geschäftsführer Classic Trader; Wolfgang Schreier, BVfK-Oldtimerbeauftragter mit 50 Jahren Oldtimerfachwissen u.v.a.m.

Ort: Gemeinschaftsstand des BVfK Halle 5.2 Stand A 60 www.bvfk.de  / www.deuvet.de

Für BVfK-Mitglieder sind 50 Freikarten reserviert. Interessenten bitte melden:

   w.vasen@bvfk.de

(Windhundprinzip = Wer zuerst kommt, mahlt zuerst)   

http://www.retro-classics-cologne.de/

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Hyundai beantragt Maulkorb gegen BVfK.

LG Düsseldorf verhandelt am 22. November

In einem bisher erfolglosen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung greift Hyundai folgende Äußerungen an, die angeblich aus einer BVfK-Pressemitteilung stammen:

1. „Hyundai erzeugt Missverständnisse zur Behinderung des freien EU-  Warenverkehrs“

2. „Nachteile für Kunden freier Kfz-Händler darf es nicht geben“

3. „Die EU-Kommission steht in Übereinstimmung mit dem BVfK auf dem Standpunkt, dass auch solche so genannten EU-Neuwagen weiterhin von der Garantie umfasst sein müssen, die von freien Händlern für einen Endkunden vermittelt oder vermittelnd verkauft werden“

4. „Hyundai nimmt in unzulässiger Weise Garantien zurück“

5. „… es gibt hinsichtlich der Neuwagengarantie keine Unterschiede oder Nachteile zwischen Fahrzeugen, die von einem freien Kfz-Händler und solchen, die von Vertragshändlern direkt erworben werden“

6. „auf dem 10. Deutschen Autorechtstag ist von kompetenter Seite festgestellt worden, dass hinsichtlich der Garantie keine Unterschiede oder Nachteile von Kunden freier Kfz-Händler im Vergleich zu Kunden autorisierter Hyundai-Händler bestehen und es im Grunde genommen solche Fahrzeuge, die Hyundai von der Garantie ausschließen möchte, auf dem Markt gar nicht geben dürfte“

Der BVfK verteidigt sich gegen diesen Verbotsantrag, da diese Äußerungen teilweise so nicht gefallen sind und / oder zulässige Wertungen und / oder zutreffende Feststellungen enthalten. Außerdem fehlt es nach Auffassung der BVfK-Juristen an der Eilbedürftigkeit. Die Verhandlung ist öffentlich. Wer Interesse hat, als Zuschauer teilzunehmen, bitte bei der BVfK-Rechtsabteilung melden. Im Anschluss an die Verhandlung werden wir uns zur Nachbetrachtung in einem Lokal in der Nähe des Gerichts treffen.  rechtsabteilung@bvfk.de

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Prof. Dr. Artz: "...über das ... Garantierecht (soll) eine Geschäftspraxis unterbunden werden, die eigentlich gar nicht existieren kann..."

„… Im Grunde wird hier ein Fall therapiert, oder (soll) über das Gewährleistungsrecht oder Garantierecht eine Geschäftspraxis unterbunden werden, die eigentlich gar nicht existieren kann…“

Prof. Dr. Markus Artz, Universität Bielefeld beim 10. Deutschen Autorechtstag.

„… Prof. Dr. Markus Artz lieferte zudem eine gründliche Analyse der kartellrechtlichen Situation rund um den europäischen Neuwagenhandel und ging auch auf die Frage der Zulässigkeit unterschiedlicher Garantieformen in Bezug auf den Verkaufsweg ein. Er resümierte, dass dies im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems zwar grundsätzlich möglich, jedoch eigentlich nicht notwendig sei, wenn ein Hersteller die rechtlichen Voraussetzungen für dieses Vertriebssystem erfülle…“

>>> Autohaus-online zum Vortrag von Prof. Dr. Artz bei Autorechtsag 2017 

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Hyundai-Meeting Ende November in Bonn

Der BVfK organisiert für alle von Hyundai-Problemen betroffenen Händler noch in diesem Monat ein Meeting in Bonn, um die aktuelle Situation und Lösungsmöglichkeiten zu erörtern. 

Die Themen sind u.a.

• Verhalten im CCP- / Garantiefall.

• Kaufbegleitende BVfK-Kundeninformation zum Verhalten im Garantiefall und insbesondere dem Angebot des Freien Händlers, den Kunden bei der Garantieinanspruchnahme zu unterstützen.

• Muss der freie Händler haften, wenn der Hersteller die Garantie verweigert?

• Alternative Garantielösungen.

• Verjährungssituation, wenn Hyundai die Garantie nach Ablauf der Gewährleistungsfrist verweigert?

• Garantie bei Tageszulassungen, die von einem Vertragshändler an einen freien Händler verkauft werden.

• Maßnahmen gegen Äußerungen von Hyundai und seinen Vertragshändlern, dass Hyundai-Neuwagen von Freien Händlern generell über keine Herstellergarantie mehr verfügen würden.

• Stand der Dinge zum Dialog und den rechtlichen Auseinandersetzungen mit Hyundai.

Alle Teilnehmer des Meetings erhalten im Vorfeld umfangreiche Informationen.

Interessenten zur Terminabstimmung bitte melden: vorstand@bvfk.de

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Die BVfK-Ankaufsplattform orientiert sich bei Preisfindung an Fahrzeuginseraten der BVfK-Mitglieder

Um dem Autoverkäufer auf unserer Plattform einen realistischen Ankaufsrichtpreis (Ankaufsrichtpreis = Marktpreisdurchschnitt – Händlermarge – Schäden + Extras) zu zeigen, errechnen mithilfe der Fahrzeugdetails den durchschnittlichen Marktwert basierend an den Fahrzeuginseraten unserer Mitglieder bei Autoscout. Somit werden verfälschte Preise durch mögliche Lockvogelangebote von Nichtmitgliedern außer Acht gelassen. Wir werden somit vielleicht nicht immer den attraktivsten Ankaufswert errechnen, aber mit Sicherheit den realistischsten. Die Preiskalkulation ist transparent auf der Verkäuferseite angegeben (siehe Bild). Auch werden wir, wenngleich wir für ausreichend Traffic sorgen werden, nicht jeden Wunschpreis erzeugen und den Verkäufer zum Verkaufstermin bewegen können, jedoch können wir saubere und bestens vorqualifizierte Leads erzeugen, wo der Verkäufer immer selbst die Freigabe seiner Daten steuert und damit einen erstklassigen und absolut heißen Kontakt an die kaufinteressierten Händler absendet. Und sollte der gesuchte Wagen einmal nicht im Ihrem PLZ-Bereich liegen, kein Problem, fragen Sie über die Plattform einen BVfK-Kollegen, ob er sich den Wagen ansehen kann.

Ich werde Sie in den kommenden Wochen immer wieder mit neuen Infos zur Ankaufplattform versorgen und Ihnen, neben einem exklusiven Vorgeschmack, auch eine Art Funktionsübersicht an die Hand geben.

Ihr Marcel Manthey

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

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Aktualisieren Sie Ihre Daten im Mitgliederbereich!

Damit wir stets saubere Daten und Zuordnungen in unseren Systemen haben, möchte ich Sie bitten Ihre Daten im Benutzerkonto des BVfK-Mitgliederbereichs noch einmal auf Vollständigkeit zu überprüfen und zu aktualisieren.

Sollte es Probleme beim Login geben, Passwort vergessen oder schwebende Aktivierung nach Registrierung, geben Sie mir bitte direkt Bescheid oder nutzen Sie das Kontaktformular unserer Webseite. Wir kümmern uns umgehend darum.

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

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„Wer kann was beweisen?“ OLG Schleswig zur Reichweite der (neuen) Beweislastumkehr des § 476 BGB

Das OLG Schleswig hat mit seinem Urteil vom 05.10.2017 im Sinne der BGH Rechtsprechung zum § 476 BGB entschieden und einen KfZ-Händler zur Rücknahme eines Fahrzeugs verurteilt.

In dem zu Grunde liegenden Fall, erwarb ein Verbraucher bei einem Kia-Vertragshändler ein Neufahrzeug vom Typ Kia Sportage 1.6. Das Fahrzeug wurde am 04.07.2013 übergeben. Vor Übergabe hatte der Kfz-Händler die Frontscheibe an dem Fahrzeug ausgewechselt wegen einer fehlerhaften Frontscheibenheizung, ohne das jedoch dem Käufer mitzuteilen.

In der Folgezeit kam es zu verschiedenen Werkstattaufenthalten des Fahrzeugs wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum, insbesondere im rechten Fußraum. Dabei ist strittig, ob bei den Werkstattaufenthalten die Frontscheibe des Fahrzeugs ausgewechselt, oder lediglich neu verklebt wurde.

Da der Käufer der Auffassung war, dem Händler sei es trotz mehrfacher Versuche nicht gelungen, die Wassereinbrüche in das Fahrzeug in den Griff zu bekommen, erklärte er den Rücktritt von dem zugrundeliegenden Vertrag. Einige Wochen später ließ der Käufer aufgrund eines Steinschlags die Frontscheibe mit einer anderen KIA-Vertragswerkstatt wechseln. Von da an konnte keine Feuchtigkeit mehr im Fahrzeuginnenraum festgestellt werden.

Da der Händler den Rücktritt zurückwies und eine Einigung nicht erzielt werden konnte, erhob der Käufer zunächst eine Klage vor dem Landgericht. Dieses hat die Klage in der ersten Instanz abgewiesen. Der Käufer habe das Fahrzeug nach dem zweiten Nachbesserungsversuch wieder entgegengenommen, ohne den Nachweis geführt zu haben, dass das Fahrzeug in der Folgezeit aufgrund des behaupteten Mangels wiederum zu Feuchtigkeitserscheinungen im Fahrzeug gekommen sei. Auch die Sachverständige habe nicht feststellen können, dass es zu Wassereinbrüchen gekommen sei.

Das OLG Schleswig entschied als Berufungsgericht zu Gunsten des Käufers. Aus den Urteilsgründen möchten wir auszugsweise wie folgt zitieren:

„Die Feuchtigkeit insbesondere im rechten Fußraum ist eine typische Mangelerscheinung im Sinne der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Der Kläger muss demnach weder darlegen noch beweisen, auf welche Ursache diesen Mangelerscheinung zurückzuführen ist, noch dass sie in den Verantwortungsbereich der Beklagten fällt. Weiterhin wird vermutet, dass die Ursache der Mangelerscheinung zumindest schon im Ansatz bei Gefahr Übergang vorgelegen hat, was hier ohnehin nahe liegt, da bereits vor Gefahrübergang die Windschutzscheibe ausgewechselt worden ist.

Wie im angefochtenen zutreffend ausgeführt, konnte der Sachverständige zwar keine Spuren eines Wassereintritts (mehr) feststellen, ebenso wenig konnte er dies jedoch technisch ausschließen, dass es im Sommer 2014 zu einem (erneuten) Wechsel der Frontscheibe infolge eines Steinschlagschadens gekommen war. Mithin ist das Beweisergebnis offen mit der Folge, dass die beweisbelastete Beklagte beweisfällig geblieben ist.

Zwar wurde nach wirksamer Rücktrittserklärung der Mangel beziehungsweise die Mangelursache (offenbar endgültig) behoben, indem in einer anderen KIA-Werkstatt nach einem Steinschlagschaden die Frontscheibe erneut ausgewechselt wurde. Diese Mangelbeseitigung steht indes dem Festhalten an dem einmal erklärten Rücktritt nicht entgegen.

 (OLG Schleswig, Urt. v. 05.10.2017, Az. 7U 88/16)

BVfK Anmerkung:

Dieser Fall zeigt, dass sich die unteren Instanzen nicht alle an der Rechtsprechung des BGH orientieren. Das diese mit der Entscheidung des OLG Schleswig zulasten des Handels erfolgt, wird vom BVfK weiterhin kritisiert. Interessant in diesem Fall ist, dass die erste Instanz zugunsten des Händlers entscheiden hat, was diesem im Ergebnis aber nicht geholfen hat.

Das OLG hat die Frage, ob sich der Käufer treuwidrig verhält, wenn er an seinem Rücktritt festhält, nachdem er durch den durchgeführten Frontscheibenwechsel das Problem mit dem Feuchtigkeitseintritt behoben hat, für uns überraschend zugunsten des Käufers bewertet. Dies hätte man bei der Abwägung der beiderseitigen Interessen sicherlich auch anders beurteilen können. Des Weiteren drängt sich die Frage auf, ob die „Pflichtverletzung“ für den erklärten Rücktritt nicht nach § 323 Abs. 5 S. 2 BGB unerheblich ist. Aber auch diesen Aspekt hat das OLG zugunsten des Käufers entscheiden und den Rücktritt schlussendlich bejaht.

Moritz Gross

BVfK-Rechtsabteilung

Detaillierte Informationen erhalten betroffene BVfK-Mitglieder direkt bei der    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Einladung 

Der BVfK-Vorstand lädt alle BVfK-Mitglieder zur außerordentlichen Mitgliederversammlung des Bundesverbands freier Kfz-Händler am Samstag, 25. November 2017, um 17.00 Uhr in den Clostermanns Hof in 53859 Niederkassel-Uckendorf ein.

Die vollständige Einladung incl. der Tagesordnung (Stand 25.10.2017) sowie aktuellen Ergänzungsanträgen und Informationen finden Sie im Mitgliederbereich der BVfK-Website und über diese Direktlinks:

>>> LINK zur vollständigen Einladung und Tagesordnung (Stand 25.10.2018) . Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung finden sich im Mitgliederbereich.

>>> LINK mit Information zum Anlass der Mitgliederversammlung

>>> Link Stellungnahme zur E-Mail von RA Sandner

>>> Link zur Anmeldung zur Mitgliederversammlung

>>> Link zur Anforderung des Vollmachtsvordrucks (wichtig: Vollmachten sollten zwecks Prüfung 24 Stunden vor der Versammlung an die BVfK-Geschäftsstelle übermittelt werden.)

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung findet ein gemeinsames Abendessen mit Vertretern der BVfK-Gremien und Ehrengästen statt. Hierzu ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich.

>>> Link zur Anmeldung zum Abendessen (Kostenpauschale 60,- €)

Der BVfK-Vorstand:     Ansgar Klein   Wilfried Vasen   Jana Kraus

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BVfK-Terminkalender:

24. - 26. November 2017 - BVfK auf der RETRO CLASSICS COLOGNE

25. November 2017 - BVfK-Mitgliederversammlung

Ende November - Hyundai-Meeting

22. - 23. März 2018 - 11. Deutscher Autorechtstag in Königswinter

5. - 6. Mai 2018 - 12. GROSSER BVfK-JAHRESKONGRESS / Rhein in Flammen

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